heise und Hannover 96 - zusammen in die Erstklassigkeit

„Mit Hannover 96 und heise treffen ein Traditionsklub und ein Traditionsunternehmen aufeinander; beide sind seit vielen Jahren in der niedersächsischen Landeshauptstadt verwurzelt und streben nach Erstklassigkeit“, erläutert Ansgar Heise, geschäftsführender Gesellschafter der heise group, die Gründe für das Sponsoring. „Unser Ziel ist es, uns in der ersten Liga der Medienunternehmen zu behaupten und Hannover 96 will in die 1. Bundesliga zurückkehren – das verbindet uns.“

Die Partnerschaft fällt fast auf den Tag genau mit dem 75-jährigen Bestehen von heise zusammen und unterstreicht die Werte Tradition und Innovation, denen sich das hannoversche Medienhaus verpflichtet fühlt. Mit dem Sponsoring investiert das Unternehmen in mehr Bekanntheit und Reichweite, deutlich über die bisherigen Zielgruppen hinaus. Vom Trikot über Bandenwerbung bis hin zu Social Media - heise wird analog sowie digital im 96-Kosmos sehr präsent sein. „Auf der Brust der 96-Spieler zu stehen, ist uns eine große Ehre und macht uns stolz“, unterstreicht Ansgar Heise. Auch auf den Trikots der Nachwuchsteams von der U15 bis zur U23 in der 96-Akademie wird das heise-Logo präsentiert. Das Unternehmen ist außerdem künftig in das Social-Kiosk-Projekt eingebunden und Partner des 96-eFootball-Teams.

„Wir freuen uns sehr darüber, mit heise ein erfolgreiches Familienunternehmen aus Hannover als neuen 96-Hauptsponsor gewonnen zu haben“, erklärt 96-Geschäftsführer Martin Kind. „heise ist es über seine nunmehr 75-jährige Unternehmensgeschichte hinweg kontinuierlich gelungen, die Herausforderungen der jeweiligen Zeit zu erkennen, sie anzunehmen und seine Zukunft mit innovativen Ideen und Strategien erfolgreich zu gestalten. Unsere gemeinsamen Gespräche waren von Beginn an durch großes Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt. Die Partnerschaft mit einer Laufzeit von drei Jahren ist ein starkes Bekenntnis sowohl zu Hannover 96 als auch zum Standort.“

Das Familienunternehmen heise mit Hauptsitz in Hannover hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1949 zu einem weitverzweigten Medienunternehmen an über 23 Standorten entwickelt. Seit 1999 führt Ansgar Heise in dritter Generation das mittelständische Unternehmen mit großer Leidenschaft und viel Innovationsgeist. Dabei stellt sich heise den Herausforderungen der digitalen Transformation und setzt auf ein breit gefächertes und stetig wachsendes Produktportfolio.

Die Geschäftsbereiche von heise gliedern sich in heise connect, heise content und heise compare. Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet heise regioconcept lokales Marketing aus einer Hand: von Online-Marketing-Produkten bis hin zu Einträgen in Das Örtliche, Gelbe Seiten und DasTelefonbuch. Das renommierte Computermagazin c’t und heise online, das deutschsprachige Leitmedium für IT-Nachrichten, halten Technik-Interessierte auf dem neuesten Stand. IT-Professionals können sich in der heise academy online stetig weiterbilden. Um Wissenserweiterung geht es auch in den Veranstaltungsformaten – von der secIT bis zur Maker Faire. Darüber hinaus gehören Preisvergleichsportale wie geizhals.de und guenstiger.de zur Produktpalette.

Frauke Oeding-Blumenberg verabschiedet

Am vergangenen Freitag fand in Braunschweig die offizielle Verabschiedung von Frauke Oeding-Blumenberg, bislang geschäftsführende Gesellschafterin der Oeding-Gruppe, statt.

Nach mehr als 30 Jahren an der Spitze des breit aufgestellten Medien-Unternehmens, das sich in den letzten Jahren mit Oeding-Print gerade im Bereich des nachhaltigen und ökologischen Drucks einen hervorragenden Namen gemacht hat, verabschiedete sich die Vorzeige-Unternehmerin in Anwesenheit zahlreicher Vertreter der Braunschweiger Wirtschaft in den wohlverdienten Ruhestand. Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum und Tobias Hoffmann, Präsident der IHK, würdigten die Unternehmerin, die sich in zahlreichen Verbänden und Institutionen stark engagiert hat, mit sehr persönlichen und anerkennenden Worten.

Imke Mentzendorff, Oeding-Blumenbergs Nachfolgerin als Geschäftsführerin, ist bereits seit einigen Monaten im Unternehmen tätig und verabschiedete zusammen mit allen Mitarbeitenden der Oeding-Gruppe bei strahlendem Sonnenschein ihre weiterhin dem Unternehmen als Gesellschafterin verbundene Vorgängerin.

Wir wünschen Frauke Oeding-Blumenberg und ihrer Familie eine wunderbare Zeit ohne die tägliche unternehmerische Verantwortung und ihrer Nachfolgerin viel Erfolg und Glück bei der weiteren Entwicklung der Oeding-Gruppe.

 

Ordentliche Mitgliederversammlung am 15. Mai in Berlin

Im Rahmen des [vdav] Branchentreffs 2024 findet am 15. Mai 2024 im Steigenberger Hotel am Kanzleramt ab 09.00 Uhr die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des VDAV e.V. statt. Die Einladungen und die Tagesordnung sind satzungsgemäß versandt worden.

Den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2024 finden Sie im mitgliedergeschützten Bereich in den Downloads. Selbstverständlich haben auch die Vertreter von Mitgliedsunternehmen, die den Branchentreff selbst nicht besuchen, die Möglichkeit, kostenlos an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. 

Februar 2025

Verbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft teilen die Bedenken des Bundeskartellamts gegen das App Tracking Transparency Framework von Apple

Führende Verbände begrüßen die Entscheidung des Bundeskartellamts, Apple wegen seines „App Tracking Transparency Frameworks“ (ATTF) abzumahnen. Die Abmahnung ist Folge einer Beschwerde, die die Verbände im April 2021 beim Amt eingereicht haben. Die Verbände teilen die Einschätzung des Amtes, dass Apple mit dem ATTF gegen geltendes nationales und europäisches Wettbewerbsrecht verstoße.

Nachdem im Januar der Bundesgerichtshof signalisiert hatte, dass Apple aller Voraussicht nach der besonderen Missbrauchskontrolle für große Digital-unternehmen nach deutschem Kartellrecht unterliegt, verkündete heute das Bundeskartellamt seine vorläufige rechtliche Einschätzung zu Apples ATTF. Das Verfahren betrifft den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten im Apple-Ökosystem und ist von grundlegender Bedeutung für Medien- und Werbeunternehmen sowie deren technische Dienstleister.

Dr. Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer ZAW: „Wir sind für unsere Mitglieder und die gesamte Medien- und Werbeindustrie sehr zufrieden. Die Entscheidung ist zu begrüßen und das Bundeskartellamt hat die ihm zugewiesene Aufgabe des Wettbewerbsschutzes sehr ernst genommen. Unsere Argumentation, wonach Apple in seinem digitalen Ökosystems nicht einfach willkürliche, behindernde Regeln setzen – und noch dazu sich selbst davon ausnehmen – kann, wurde formal bestätigt. Heute ist ein guter Tag für die Vielfalt und breite Zugänglichkeit von Apps und damit für die Verbraucher und die Allgemeinheit. Das Bundeskartellamt hat sich nicht von Apples PR-Kampagnen beirren lassen. Es erkennt Apples ATTF als das an, was es ist: Ein Missbrauch von Marktmacht unter dem Feigenblatt des Datenschutzes. Angesichts der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ist das ATTF nicht geboten und seine konkrete Ausgestaltung ist unfair.“

Das Bundeskartellamt meint zurecht, dass Apple mit dem ATTF gegen geltendes nationales und europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Seit Einführung des ATTF kann nur noch Apple selbst wirksam im eigenen Ökosystem werben bzw. Werbung vermitteln, messen oder attribuieren. Das Kartellamt äußerte Bedenken insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung des ATTF. Es bemängelt u.a. Apples willkürliche Definition von „Tracking“. Die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung zu Werbezwecken durch Drittanbieter werde als „Tracking“ behandelt, die von Apple selbst praktizierte Kombination von Nutzerdaten z.B. aus dem App Store, der Apple ID und angeschlossenen Geräten zu Werbezwecken hingegen nicht. Diese eigennützige wie willkürliche Differenzierung wird durch das Bundeskartellamt scharf kritisiert. Daneben beeinflusse Apple die Nutzer durch die Zahl der Abfragefenster und deren sprachliche Gestaltung so, dass sie der Datenverarbeitung durch Apple zustimmen und die durch Dritt-Apps ablehnen. Hierdurch werde der Wettbewerb im mobilen Ökosystem von Apple an vielen Stellen verfälscht.

Nach nunmehr förmlich verkündeter, wenn auch nach wie vor vorläufiger, Bewertung durch das Bundeskartellamt missbraucht Apple seine gefestigte Marktmacht in seinem abgeschotteten mobilen Ökosystem und begünstigt eigene Angebote. Das Verfahren ist auf sektorspezifisches Kartellrecht (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie Europäisches Wettbewerbsrecht (Artikel 102 AEUV) gestützt und betritt inhaltlich „Neuland“.

Hintergrund

Dem Verfahren liegt eine Beschwerde von Spitzenverbänden der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft von April 2021 zugrunde. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin im Juni 2022 ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Marktmacht gegen Apple ein. Es hatte schon damals begründete Zweifel an dem wettbewerbskonformen Umgang mit Nutzerdaten, wenn Apple Regeln festlegt, die nur für Dritte, aber nicht für Apple selbst gelten sollen.
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um ein breites Bündnis aus Verbänden der deutschen Medien- und Kommunikationswirtschaft.