[vdav] gibt Stellungnahme zum Kleinstkapital-Gesellschaften-Bilanzrechtsänderungs-Gesetz (MicroBilG) ab

Was auf den ersten Blick so gar  nichts mit den Verzeichnismedien zu tun hat, könnte doch erhebliche negative Folgen für die B2B-Unternehmen und Firmenauskünfte insgesamt nach sich ziehen. Nach dem Willen der EU und damit auch des deutschen Gesetzgebers sollen die bürokratischen Hürden für kleine Kapitalgesellschaften in Sachen Bilanzen vermindert werden. Versteckt in einer der zahlreichen zu ändernden Einzelregelungen soll allerdings in Zukunft für den Abruf der dann beim Bundesanzeiger zu hinterlegenden Bilanzen nunmehr auch eine Gebühr anfallen. Bislang konnten solche Unterlagen kostenlos eingesehen werden. Der Änderungsentwurf sieht nun vor, dass zwar jedermann die Bilanzen nach einer ebenfalls neu eingeführten vorheriger Registrierung abrufen darf, dies jedoch mit 4,50 Euro pro Abruf berechnet werden soll. Bei rund 500.000 Unternehmen dieser Größenordnung in Deutschland müssten für den Abruf der Bilanzen bzw. der für Firmenauskünfte unverzichtbaren Inhalte 2,25 Millionen Euro zusätzlich aufgebracht werden. Registrierung, Abruf und Gebühr statt kostenloser Einsicht – wo bitte soll denn da die Entbürokratisierung liegen? Der [vdav] hat sich daher im Interesse der Transparenz für die B2B-Firmenauskünfte für eine weiterhin kostenlose Einsichtnahme ausgesprochen.

Rhett-Christian Grammatik

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