Stiftung Datenschutz und EU-Datenschutzverordnung

Seit drei Wochen läuft der Politikbetrieb wieder und gönnt uns auch im neuen Jahr keine Pause- zumindest wenn es um das Thema Datenschutz geht.

Stiftung Datenschutz


Mehrfach wurde die Gründung der "Stiftung Datenschutz" angekündigt, dazu gekommen ist es aber bisher nicht. Im Dezember 2011 wurde zwar die Treuhandstiftung zur Verwaltung der bereits genehmigten Haushaltsmittel gegründet, weiter ist jedoch noch nichts passiert. Derzeit läuft die Ressortabstimmung zur Umwandlung in die eigentliche Stiftung Datenschutz mit dem Ziel der Kabinettsbefassung bis Ende März 2012.

Genauso kalt wie der Winter erwischte uns zudem der Kommissionsentwurf  für eine EU-Datenschutzverordnung der EU-Kommissarin Reding.

EU-Datenschutzverordnung

Ende Januar  stellte die EU-Kommissarin Reding den Kommissionsentwurf für eine EU-Datenschutzverordnung der Öffentlichkeit vor. Ziel der Verordnung ist es, die Regeln für Datenverarbeitung vor allem durch Unternehmen komplett zu überarbeiten und europaweit einheitliche Standards zu definieren.   Zudem sollen mit der neuen EU-Verordnung die Rechte des einzelnen Bürgers gegenüber den datensammelnden Stellen gestärkt werden.  Was bedeutet das konkret?

Zukünftig sollen Datenverarbeitende Stellen einer stärkeren Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern unterliegen. Daten dürfen nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen verarbeitet werden.  Auch dürfen die Daten nach Einwilligung nicht mehr unbegrenzt gespeichert werden, sondern nur noch zeitlich befristet.  Möchte der Anbieter die Daten dann weiterhin behalten, muss er erneut um Erlaubnis bitten. Hierdurch werden Kunden daran erinnert, wo sie Datenspuren hinterlassen haben. Und für Unternehmen sind langfristige Datenhalden dann plötzlich mit Kosten verbunden. Nutzer sollen darüber hinaus ein generelles "Recht auf Vergessen" haben - und das Löschen von Daten veranlassen können.

Der Vorschlag der Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten zur weiteren Erörterung übermittelt. Die Bundesregierung wird dazu jetzt zwischen den Ressorts eine hoffentlich kritische Stellungnahme abgeben. Die Verordnung soll zwei Jahre nach ihrer Annahme durch Rat und EP in Kraft treten. Ob es zu einer Annahme kommt, kann nach Eingang und Sichtung der Stellungnahmen der 27 EU-Länder bewertet werden.

Auswirkungen insbesondere auf das Direktmarketing und unsere Branche

Während das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) derzeit eine Einwilligungslösung mit weitgehenden Ausnahmen vorsieht, würde nach dem Entwurf der EU-Datenschutzverordnung nun für Direktmarketing-Maßnahmen eine reine Interessenabwägung und Widerspruchslösung gelten. Die Anwendung der Interessenabwägung muss und soll noch näher von der EU-Kommission festgelegt werden.  Hierbei sehen neben dem [vdav] auch zahlreiche andere Verbände ein großes Risiko. Noch ist aber nicht generell ausgeschlossen, dass die generelle Einwilligungslösung im Laufe des europäischen Gesetzgebungsverfahrens wieder in die Verordnung aufgenommen wird.

Die EU-Datenschutzverordnung sieht insbesondere beim Profiling und bei der Datenverarbeitung für fremde Zwecke vor. Während beim Profiling beziehungsweise Scoring zu Werbezwecken die Reichweite des Einwilligungsvorbehalts noch unklar ist, ist die Erfordernis einer vorherigen Einwilligung bei Datenverarbeitungen für fremde Zwecke ziemlich eindeutig geregelt. Im Klartext bedeutet das, dass alle professionellen Datenanbieter, insbesondere Adressdienstleister und Auskunfteien, künftig Einwilligungen für ihre Datenverarbeitungen einholen müssten. Darüber hinaus wurden auch die Anforderungen an wirksame Einwilligungen erhöht, die jederzeit widerrufen werden können.

Hinzu kommt, dass der Verordnungsentwurf zahlreiche weitere Verschärfungen im Vergleich zum derzeit geltenden BDSG beinhaltet, welches von der geplanten Datenschutzverordnung als unmittelbar anwendbares EU-Recht abgelöst würde.  Diese Verschärfungen äußern sich bespielsweise bei den  Rechten des Betroffenen auf „Vergessenwerden“ und auf „Datenübertragbarkeit“, stark erweiterte Auskunftsrechte und Informationspflichten sowie bürokratische Pflichten der verantwortlichen Stelle wie erhöhte Vorabprüfungs-, Dokumentations- und Meldepflichten und drastisch erhöhte Sanktionen, die bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes betragen können.

Vor diesem Hintergrund sollten alle betroffenen Verbände und Unternehmen auf eine ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung drängen. Hierbei arbeitet der [vdav] gemeinsam mit dem ZAW.

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