Ein neues Melderecht und beunruhigende Äußerungen zur EU-Datenschutzverordnung
Einigung um das neue Melderecht
Nach monatelangem Tauziehen haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss beim geplanten neuen Melderecht geeinigt. Der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass Einwohnermeldeämter persönliche Daten der Bürger nur dann an Firmen für Werbung und Adresshandel weitergeben dürfen, wenn die Betroffenen ausdrücklich eingewilligt haben.
Künftig dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich vorher zugestimmt haben. Dazu sollen sie entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt das Einverständnis der Betroffenen ein. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Verstöße sollen mit Bußgeldern geahndet werden. Der Vermittlungsvorschlag ergänzt zudem die Vorgaben zur Zweckbindung der Auskunft und zum Wiederverwendungsverbot, um die Bürger vor Schattenmelderegistern und „Adresspooling“ durch Direktmarketingfirmen oder Auskunfteien zu schützen. So soll ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten und übermittelten Zweck verwenden dürfen. Das geänderte Gesetz soll im Mai 2015 in Kraft treten.
Für die Adressbuchverlage wurde in § 50, Absatz 3 eine gesonderte Regelung gefunden. Den genauen Wortlaut nun im Folgenden
§ 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
(3) Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
EU-Datenschutzverordnung
Nachdem der [vdav] in der letzten Berliner Ecke ausführlich über die neue EU-Datenschutzverordnung und den Bericht von Herrn Jan Philipp Albrecht schrieb, hat sich aktuell auch der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zu Wort gemeldet. Nach einem Besuch in Brüssel erklärte der Bundesinnenminister bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Justizkommissarin Viviane Reding: Die Datenschutz-Reform sei von „überragender Bedeutung für den digitalen Binnenmarkt und den Grundrechtsschutz der Bürger in der Europäischen Union“. Gegenüber dem Spiegel sprach er sich für eine deutlich strenge EU-Datenschutzreform aus.
Diese neuesten Äußerungen des Bundesinnenministers beobachtet der [vdav] mit viel Skepsis. Wir werden verstärkt bei der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen dafür werben, dass den Entwicklungen des verlegerischen Mittelstandes auch zukünftig nichts im Wege steht.